Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Auch hier gibt es viele Daten, die meisten die man hört sind schlicht falsch.

Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Das gilt zumindest noch dieses Jahr. D.h. die Erklärung 2017 müssen Sie bis zum 31.05.2018 einreichen. Ab der Erklärung 2018 gilt die verlängerte Frist zum 31.07. des Folgejahres.
Wird die Erklärung von einem steuerlichen Berater, wie beispielsweise unserer Kanzlei eingereicht, verlängert sich die Frist, ohne weitere Voraussetzungen, bis zum 21.02. des Zweitfolgejahres, d.h. für das Jahr 2018 muss die Erklärung bis zum 21.02.2020 eingereicht sein. Für das Jahr 2017 muss noch eine Einzelfristverlängerung beantragt werden um bis zum 28.02.2019 abgeben zu dürfen sonst bleibt es beim 31.12.2018.

Man sollte diese Fristen beachten, sonst drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Die lange Frist für Vertreter der steuerlichen Berufe soll übrigens dazu dienen, dass diese ihre Tätigkeit auf das ganze Jahr verteilen können. Viele Steuerpflichtige denken, die Frist kann von ihnen ausgereizt werden, so dass die Berater auch weiterhin erst kurz vor Ablauf der Frist Unterlagen erhalten und damit dann wieder geballten Fristendruck haben.

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