Urteil des BFH endlich da
Das langersehnte Urteil des Bundesfinanzhofes ist endlich da. Es handelt sich um das erste höchstrichterliche Urteil zu Fragen rund um die Besteuerung im Bereich Krypto.
Der Bundesfinanzhof hat heute mit Urteil vom 28.02.2023 Aktenzeichen IX R 3/22entschieden, dass zum einen Kryptowährungen ein Wirtschaftsgut darstellen und zum anderen bei der Besteuerung vom Handel mit Kryptowährungen kein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt.
Im Grunde bedeutet dies, dass, wie bislang schon von den allermeisten beraten, der Verkauf von zuvor angeschafften Kryptowährungen gegen Fiat- oder auch andere Kryptowährungen zu einem, im privaten Bereich jedenfalls, privaten Veräußerungsgeschäft führt, dessen Gewinn, aber auch Verlust, bei Anschaffung und Verkauf innerhalb von 12 Monaten, steuerpflichtig ist.
Damit ist auch festgestellt, dass allerspätestens jetzt, sich keiner mehr, vor allem nicht strafrechtlich, darauf berufen kann, man sei davon ausgegangen :
-es handele sich nur um eine „Internetwährung“, die nicht besteuert werden könne
-eine Steuerpflicht trete erst beim Tausch in Euro ein
-es besteht gar keine Steuerpflicht weil das alles nicht nachvollziehbar ist
Wer jetzt nicht handelt und seine Einkünfte aus Kryptotätigkeiten nacherklärt bzw. korrigiert, riskiert ein Steuerstrafverfahren mit teils empfindlichen Strafen.
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Hier das Urteil mit seiner vollständigen Begründung: