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Krypto & Steuern

Steuerliche Beratung zu
Kryptowährungen
direkt vom Fachanwalt

Bitcoin, Altcoins, DeFi, NFTs und Staking — professionelle steuerliche Beratung, Gewinnermittlung und Steuererklärung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht.

Fachanwalt für Steuerrecht Krypto-Spezialist seit 2017 Zert. Berater Kryptowerte & Steuern (WIRE)

Unsere Beratungsangebote

Telefonberatung

Telefonberatung

Buchen Sie unser Telefonberatungspaket, um Ihre ersten Fragen fachlich fundiert und verbindlich klären zu lassen. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation sowie einen klar strukturierten Fahrplan für das weitere Vorgehen. So gewinnen Sie frühzeitig Rechtssicherheit, vermeiden kostspielige Fehler und wissen genau, welche Schritte jetzt sinnvoll und erforderlich sind.

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Gewinnermittlung

Gewinnermittlung

Wir erstellen Ihre vollständige Krypto-Gewinnermittlung für das Finanzamt. Von der Aufbereitung der Transaktionshistorie über die zutreffende steuerliche Zuordnung bis hin zur fertigen Anlage SO – alles aus einer Hand. Auf Wunsch übernehmen wir die Gewinnermittlung auch isoliert für Ihre Krypto-Einkünfte, wenn Sie bereits steuerlich beraten sind und ausschließlich Unterstützung bei der korrekten Ermittlung und Aufbereitung Ihrer Krypto-Gewinne benötigen.

Gewinnermittlung anfragen

Finanzamt fragt nach Krypto-Gewinnen? Kompetente Vertretung vom Fachanwalt.

Wenn das Finanzamt Auskunft über Ihre Krypto-Transaktionen verlangt, ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Wir beraten Sie umgehend zu Ihren Rechten und Pflichten, prüfen den steuerlichen Sachverhalt umfassend und vertreten Sie bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt. Soweit erforderlich, erstellen wir für Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige. Seit vielen Jahren begleiten wir Selbstanzeigen in zahlreichen Fällen erfolgreich – insbesondere im Zusammenhang mit Krypto-Einkünften – und verfügen über besondere Expertise in diesem sensiblen Bereich.

Beratung vereinbaren

Erste Kontaktaufnahme zu Ihrer Krypto-Steuersituation

Schildern Sie uns Ihren Fall gern per E-Mail. Wir prüfen auf dieser Grundlage, ob und zu welchen Konditionen wir für Sie tätig werden können. Diese Ersteinschätzung dient ausschließlich der Klärung einer möglichen Mandatsübernahme und ersetzt keine inhaltliche Beratung.

Für eine konkrete rechtliche Bewertung Ihrer steuerlichen Situation sowie eine verbindliche Einschätzung zu Handlungsoptionen – etwa im Hinblick auf Erklärungspflichten oder eine Selbstanzeige – empfehlen wir die Buchung einer Telefonberatung, in der Ihre Fragen umfassend und individuell besprochen werden können.

Kontakt aufnehmen

Das sollten Sie wissen

Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowaehrungen sind als private Veraeusserungsgeschaefte steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Ja, Gewinne aus privaten Veraeusserungsgeschaeften sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 EUR (seit 2024) pro Jahr steuerfrei. Wird die Grenze ueberschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Der Bundesfinanzhof hat am 28.02.2023 bestaetigt, dass Kryptowaehrungen als andere Wirtschaftsgueter im Sinne des Paragraph 23 EStG gelten und Gewinne aus deren Veraeusserung steuerpflichtig sind.
DeFi-Ertraege wie Staking, Lending und Liquidity Mining koennen je nach Ausgestaltung als sonstige Einkuenfte oder Kapitalertraege steuerpflichtig sein. Die steuerliche Einordnung ist komplex und im Einzelfall zu pruefen.
Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (aktualisiert 2025) ist die offizielle Verwaltungsanweisung zur Besteuerung von Kryptowaehrungen und gibt dem Finanzamt Leitlinien fuer die steuerliche Behandlung.
Ja, Sie sind verpflichtet, steuerpflichtige Krypto-Gewinne in Ihrer Steuererklaerung anzugeben. Eine Nichtangabe kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Rechtsanwalt Holger Haberbosch

Holger Haberbosch

Rechtsanwalt · Freiburg im Breisgau

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zert. Berater Internationales Steuerrecht (DAA)
Zert. Berater Kryptowerte & Steuern (WIRE)
Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)
Krypto-Spezialist seit 2017

Spezialisiert auf Kryptosteuerrecht

Seit 2017 berate ich Mandanten umfassend zu allen steuerlichen Fragen rund um Kryptowährungen. Als Fachanwalt für Steuerrecht verbinde ich juristisches Know-how mit tiefem Verständnis für die Blockchain-Technologie und deren steuerliche Implikationen.

Ob Bitcoin, Altcoins, DeFi-Protokolle, NFTs oder Staking — ich kenne die aktuelle Rechtsprechung, die BMF-Schreiben und die praktischen Herausforderungen bei der Gewinnermittlung. Mein Ziel ist es, für Sie die beste steuerliche Lösung zu finden.

Die Bewertung meiner Leistung durch bisherige Mandanten spricht für sich.

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