Sind Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerfrei?

Mein erster Blog-Beitrag auf der neuen Seite und gleich DIE zentrale Frage. Sind Bitcoin steuerfrei? Immer wieder liest man die Schlagzeile. Zuletzt wurde mitgeteilt, der EuGH (immerhin der europäische Gerichtshof) habe dies entschieden und nun habe das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dies sogar bestätigt. Wie immer bei steuerlichen Themen lohnt sich ein zweiter Blick.

Tatsächlich hat der EuGH mit seinem Urteil vom 22.10.2015 entschieden, dass der Umtausch von “richtigen” Währungen in Bitcoin oder andere virtuelle Währungen oder von virtuellen Währungen in “richtige” Währungen NICHT der UMSATZSTEUER unterliegen.

Das hat nun das BMF mit seinem Schreiben vom 27.02.2018 tatsächlich auch bestätigt.
Das ist gut, wäre es anders wäre es schlecht. Aber Bitcoin sind dadurch nicht steuerfrei.
Der Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen virtuellen Währungen unterliegt nur nicht der Umsatzsteuer, er ist bezüglich der Umsatzsteuer steuerfrei.
Gott sei Dank. Falls nicht, müsste man von jedem Verkauf 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, da bringen einem hohe Volatilität (bestenfalls nach oben) auch nichts mehr.

Wir halten fest, steuerfrei ist bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen grundsätzlich mal nichts, zumindest wenn man die Einkommensteuer, also die, die uns alle betrifft, betrachtet. Um die Besonderheiten der Besteuerung aber vielleicht auch doch die eine oder andere Steuerfreiheit zu erkunden, dient dieser Blog und die auf dieser Seite angebotenen Beratungsleistungen.

Ich hoffe der Besuch unserer Seite und unsere Beratungsleistungen (zu finden unter https://kryptobesteuerung.eu/shop ) können Sie überzeugen und falls ja freuen wir uns über jede Empfehlung (per Social Media, mündlich oder selbst per Brief), falls es einmal Kritik gibt hören wir uns diese ebenso gerne an, wir sind mit unserer Seite erst am Anfang und trotz aller Tests wird immermal irgendwas nicht funktionieren.

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