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Bitcoin & Altcoins

BFH-Urteil zur Kryptobesteuerung endlich da

Der Bundesfinanzhof hat erstmals höchstrichterlich entschieden, dass Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG gelten und Gewinne aus deren Veräußerung steuerpflichtig sind.

Das Urteil vom 28. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) schafft endlich Rechtssicherheit für Krypto-Anleger. Der BFH bestätigt damit die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung und stellt klar: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn versteuern.

Ein Meilenstein für die Rechtssicherheit — aber auch eine klare Botschaft: Die steuerlichen Pflichten bei Krypto-Geschäften sind ernst zu nehmen.