BFH-Urteil zur Kryptobesteuerung endlich da
Der Bundesfinanzhof hat erstmals höchstrichterlich entschieden, dass Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG gelten und Gewinne aus deren Veräußerung steuerpflichtig sind.
Das Urteil vom 28. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) schafft endlich Rechtssicherheit für Krypto-Anleger. Der BFH bestätigt damit die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung und stellt klar: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn versteuern.
Ein Meilenstein für die Rechtssicherheit — aber auch eine klare Botschaft: Die steuerlichen Pflichten bei Krypto-Geschäften sind ernst zu nehmen.